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GFMK GmbH & Co. KG
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Registergericht: Amtsgericht Köln
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Texte: Markus Felsmann
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Der Begriff Hirninfarkt bezeichnet eine Störung der Funktionen des Gehirns, die durch eine Mangelversorgung hervorgerufen wird. Diese kann entweder durch eine Verstopfung oder ein Platzen der Blutgefäße entstehen. Je nach Dauer dieser Unterversorgung können im Gehirn unterschiedlich schwerwiegende Schädigungen entstehen.
Viele unterschiedliche Symptome können auf einen Hirninfarkt hinweisen – es können Lähmungen, zumeist eine Seite des Körpers betreffend, Störungen des Sehens, Sprechens und der Koordination, Schwindel oder Übelkeit und Erbrechen vorkommen. In einigen Fällen bleiben keine Schäden zurück, diese Folgeerscheinungen eines Hirninfarkts können aber auch unter Umständen dauerhaft bestehen bleiben.
Bei einem Hirninfarkt ist zunächst der schnelle Beginn einer Therapie wichtig. Innerhalb von einer Stunde nach Auftreten der Symptome sollten verschiedene Maßnahmen der sogenannten Akutbehandlung erfolgen, dazu zählen eine Behandlung der betroffenen Stelle im Gehirn – entweder eine Öffnung der Gefäße oder das Stoppen einer Blutung beziehungsweise die Minderung des Drucks –, eine Stabilisierung des Blutdrucks und eine Einstellung und Kontrolle verschiedener Blutwerte.
Ist die Gefahr weiterer Schädigungen abgewendet, werden mögliche Folgeschäden in der Rehabilitation behandelt. Durch Ergo- oder Physiotherapie können Sprach- oder Konzentrationsstörungen, aber auch körperliche Einschränkungen oft gut therapiert werden.
Weitere interessante Informationen und Hintergrundwissen zum Hirninfarkt bietet der Bereich Wissenswertes. Allgemein verständliche Informationen und Erklärungen zu Begriffen und Konzepten in der Behandlung des Hirninfarktes werden hier bereitgestellt.